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   BGH, 21.03.1962 - V ZR 217/60   

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BGH, 21.03.1962 - V ZR 217/60 (https://dejure.org/1962,7620)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1962 - V ZR 217/60 (https://dejure.org/1962,7620)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1962 - V ZR 217/60 (https://dejure.org/1962,7620)
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  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus BGH, 21.03.1962 - V ZR 217/60
    Da dies nicht geschah, konnte der erst in der Berufungsinstanz vorgebrachte Antrag in entsprechender Anwendung des § 398 Abs. 1 ZPO nach dem Ermessen des Gerichts abgelehnt werden (Urteil des Senats vom 20. September 1961, VI ZR 46/60, BGHZ 35, 370, 373).
  • BGH, 22.02.1960 - V ZR 179/58

    Anordnung der Testamentsvollstreckung in einer letztwilligen Verfügung -

    Auszug aus BGH, 21.03.1962 - V ZR 217/60
    Das Berufungsgericht brauchte den Zeugen Asseln auch deshalb nicht zu vernehmen, weil es sich bei den von ihm zu bekundenden Tatsachen lediglich um Indizien handelte und das Berufungsgericht aus ihnen einen sicheren Schluß auf die zu beweisende Tatsache (Unterzeichnung des Testaments durch den Erblasser) nicht glaubte ziehen zu können (Urteil des Senats vom 22. Februar 1950, V ZR 179/58; LM § 539 Abs. 1 ZPO Nr. 1).
  • RG, 19.01.1918 - V 231/17

    Auswahl eines Testamentsvollstreckers durch einen Dritten; Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 21.03.1962 - V ZR 217/60
    Bei diesem Ergebnis bedarf es keines Eingehens mehr auf das vom Berufungsgericht zitierte, von den aufgeführten Entscheidungen des Reichsgerichts abweichende Urteil in RGZ 92, 68, 71/72, wonach zur Führung des Gegenbeweises gegenüber der Rechtsvermutung des § 2365 BGB jede Möglichkeit ausgeräumt werden muß, daß das beurkundete Recht entstanden ist, und solange dies nicht geschehen ist, auch der Prozeßrichter an die gesetzliche Vermutung gebunden ist (vgl. hierzu Rosenberg, die Beweislast 4. Aufl. § 16 II 4 b S. 235 ff).
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